Förderprogramme

Förderung für Ihre Badsanierung

Für barrierefreie und altersgerechte Badumbauten gibt es zahlreiche Förderprogramme. KfW, Pflegekasse und regionale Stellen bieten Zuschüsse und günstige Kredite, die Ihre Investition erheblich reduzieren können.

Wir beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die wichtigsten Förderprogramme

Je nach Situation können Sie mehrere Förderungen kombinieren und so einen erheblichen Teil der Kosten decken.

KfW-Kredit 159

bis 50.000 €

Zinsgünstiger Kredit für altersgerechte Umbauten

Pflegekasse

bis 4.000 €

Zuschuss bei anerkanntem Pflegegrad

Stadt Düsseldorf

bis 10.000 €

Kommunaler Zuschuss für Barrierereduzierung

Steuerersparnis

bis 1.200 €/Jahr

20% der Handwerkerkosten absetzbar

Kombinierbar: Mehrere Förderungen können oft gleichzeitig genutzt werden. Bei einer 25.000 € Badsanierung können Sie z.B. 4.000 € Pflegekassenzuschuss + 10.000 € Düsseldorf-Zuschuss + Steuerersparnis kombinieren und so über 15.000 € sparen.

KfW-Förderung

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Programm 159 – Kredit

Verfügbar
bis 50.000 €

Zinsgünstiger Kredit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Kann von jedem beantragt werden – auch ohne Pflegegrad.

  • Zinsgünstig mit langer Laufzeit
  • Kein Pflegegrad erforderlich
  • Für Eigentümer und Mieter
  • Abwicklung über Hausbank

Wichtig: Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden!

Programm 455-B – Zuschuss

Ab 2026
bis 6.250 €

Investitionszuschuss von 12,5% der Umbaukosten. Derzeit eingestellt, soll voraussichtlich Frühjahr 2026 zurückkehren.

  • 12,5% der förderfähigen Kosten
  • Maximaler Zuschuss: 6.250 €
  • Kein Kredit – echter Zuschuss
  • Für barrierefreie Umbauten

Wir informieren Sie, sobald dieses Programm wieder verfügbar ist.

Förderfähige Maßnahmen der KfW

Bodengleiche Dusche
Breitere Türen (≥80 cm)
Rutschhemmende Böden
Haltegriffe & Stützen
Unterfahrbare Waschtische
Erhöhtes WC
Badewannenlift
Schwellenabbau
Bewegungsflächen

Pflegekassen-Zuschuss

Für Personen mit Pflegegrad 1-5

bis 4.000 €
pro pflegebedürftige Person
pro Maßnahme

Die Pflegekasse bezuschusst Wohnungsanpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Dies ist oft die wichtigste Förderung für ein barrierefreies Bad – unabhängig vom Einkommen.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad (1-5)
  • Antrag vor Umbaubeginn
  • Kostenvoranschlag einreichen

Typische Maßnahmen

  • Bodengleiche Dusche
  • Erhöhtes WC mit Haltegriffen
  • Rutschhemmende Beläge

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen über Ihren Antrag.

Mehrere Personen?

Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss erhalten.

1 Personbis 4.000 €
2 Personenbis 8.000 €
3 Personenbis 12.000 €
4 Personenbis 16.000 €

Regionale Förderprogramme

Zusätzlich zu KfW und Pflegekasse bieten Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für barrierefreie Umbauten.

Stadt Düsseldorf

Ihr Standort
bis 10.000 €

Kommunaler Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten (max. 20% der Kosten).

Mietwohnung: Keine Einkommensgrenze
Eigentum: Einkommensgrenzen beachten
Antrag über Wohnungsamt

NRW.BANK Darlehen

bis 220.000 €

Zinsgünstiges Landesdarlehen mit 25% Tilgungsnachlass (= Zuschuss).

Ca. 1% Zinsen, 20-30 Jahre Bindung
25% werden erlassen
Einkommensgrenzen für vollen Nachlass

Bayern

bis 10.000 €

Leistungsfreies Baudarlehen (zins- und tilgungsfrei = de facto Zuschuss).

Vergabe nach Dringlichkeit

Sachsen

bis 10.000 €

Zuschuss/Darlehen für seniorengerechten Umbau von Mietwohnungen.

Für Vermieter, nach Verfügbarkeit

Auch andere Bundesländer haben eigene Programme. Baden-Württemberg bietet z.B. über die L-Bank Förderkredite an. Wir prüfen für Sie alle verfügbaren Optionen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Steuerliche Förderung

bis 1.200 €/Jahr

20% der Handwerker-Lohnkosten können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer abgezogen werden.

  • Für jeden verfügbar
  • Kein Pflegegrad nötig
  • Zusätzlich zu anderen Förderungen

Hilfsmittel der Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt keine Umbaukosten, kann aber Hilfsmittel bereitstellen, die das Bad sicherer machen.

  • Mobile Wannenlifte
  • Abnehmbare Haltegriffe
  • Duschhocker

Ärztliche Verordnung erforderlich. Antrag vor Anschaffung stellen.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Timing beachten

Alle Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Unterlagen vorbereiten

Kostenvoranschläge, Pflegegrad-Bescheid und ggf. Einkommensnachweise bereithalten.

Kombinieren erlaubt

Mehrere Förderprogramme können oft kombiniert werden. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.

Förderberatung inklusive

Wir prüfen für Sie alle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung, um keine Förderung zu verpassen.

Stand der Informationen: Januar 2025. Förderbedingungen können sich ändern. Wir informieren Sie über aktuelle Möglichkeiten.